22.02.2024

Mich erreichten heute zwei Anfragen zur Lohstraße. Zunächst sagte mir eine liebe Dame aus der Kolberger Straße, dass das Beste, was ich für sie je getan habe, die Errichtung des Halteverbots in der Lohstraße war. Vorher war es immer zu gefährlichen Situationen und schnellen Überholmanöver, der die parkenden Autos überholenden Fahrzeuge gekommen. Nun würde sie wieder gerne im Kernort bei Rewe, Aldi und Familia einkaufen.

Die zweite Anfrage war eher eine Beschwerde: Ein Herr aus der Lohstraße monierte, dass seit der Errichtung des Halteverbot deutlich mehr gerast würde und es zu gefährlichen Situationen bei der Querung der Lohstraße aus dem Hohlweg zur Bushaltestelle zum Schulbusverkehr kommen würde. Daher regte er an, dass die Gemeinde Tempo 30 anordnet und eine Querung im Bereich des Hohlweges einrichtet.

Eine Querung haben wir bereits in der Vergangenheit geprüft. Diese wurde abgelehnt, weil im Bereich des Hohlweg so viele Grundstücksausfahrten sind, dass die Einrichtung einer Querung nicht möglich ist.

Tempo 30 kann nur vor Altenheimen, Kindergärten und Schulen oder aus Lärmschutzgründen angeordnet werden. Nach derzeitiger Gesetzeslage leider nicht an Schulwegen/Bushaltestellen. Eine Lärmbelästigung, die ein temporäres Tempolimit rechtfertigen würde, ist in der Lohstraße gemäß unserem Lärmaktionsplan nicht gegeben. Die Gemeinde Stockelsdorf hat im Jahr 2023 eine Petition des Deutschen Städtetags für mehr Freiheiten der Kommunen bei Verkehrsrechtlichen Anordnung mitunterzeichnet. Die Petition hieß: „Für mehr Tempo 30 in den Städten“. Auf diese Initiative hat die Bundesregierung im vergangenen Jahr einen Gesetzesentwurf eingebracht, des es Kommunen unter anderem ermöglicht hätte, Tempo 30 einfacher anzuordnen. Diese Petition ist im November im Bundesrat gestoppt worden. Darum ist es für uns als Kommune an dieser Stelle nicht möglich, Tempo 30 anzuordnen bzw. ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Verkehrsbehörde würde negativ beschieden werden. Wir haben gerade eine dauerhafte Geschwindigkeitsmessung durchgeführt. Es gibt zwar ein paar erhebliche Verstöße in der Nacht. Insgesamt sind aber nur 14,8 Prozent der Fahrzeuge schneller als 50 km/h gefahren, davon die meisten zwischen 50 und 60 km/h. Nur 3,6 Prozent waren schneller als 60 km/h.

Wir können bei erheblichen Überschreitungen das „Blitzerteam“ von Kreis und Polizei anfordern. Selbst Blitzen dürfen wir nicht und feste Blitzanlagen sind im Überwachungskonzept des Kreises nicht vorgesehen.

Lohstraße Richtung Bad Schwartau